Keine Hinderungsgründe
Es darf keiner der Hinderungsgründe nach Art. 8 Abs. 2 WG vorliegen: bestimmte Verurteilungen, Gefährdung der eigenen Person oder Dritter usw.
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GUIDE · WAFFENTRAGPRÜFUNG
Voraussetzungen, Ablauf, Kosten, Anmeldung nach Kanton: der Referenz-Guide für die Waffentragprüfung in der Schweiz — vom ersten Formular bis zur Bewilligung.
Wer in der Schweiz eine Feuerwaffe an öffentlich zugänglichen Orten tragen will, braucht eine Waffentragbewilligung (Art. 27 des Waffengesetzes, WG). Sie ist vom Waffenerwerbsschein zu unterscheiden: Es geht um das Tragen der geladenen, zugriffsbereiten Waffe in der Öffentlichkeit.
Verlangt wird sie vor allem von bewaffneten Mitarbeitenden privater Sicherheitsdienste, von Werttransporteuren und von Personen, die einen echten Bedarf glaubhaft machen können, sich oder andere vor einer konkreten Gefahr zu schützen. Die Bewilligung gilt 5 Jahre und in der ganzen Schweiz.
Es darf keiner der Hinderungsgründe nach Art. 8 Abs. 2 WG vorliegen: bestimmte Verurteilungen, Gefährdung der eigenen Person oder Dritter usw.
Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie eine Waffe benötigen, um sich, andere Personen oder Sachen vor einer tatsächlichen Gefahr zu schützen — typischerweise im Rahmen einer Tätigkeit in der privaten Sicherheit.
Sie müssen eine Prüfung bestehen, die den sicheren Umgang mit der Waffe und die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen belegt. Genau darum geht es in diesem Guide.
TEIL 01 · THEORIE
TEIL 02 · PRAXIS
Die Waffentragprüfung wird unter Verantwortung der Kantone organisiert — in der Regel durch das Waffenbüro der Kantonspolizei Ihres Wohnkantons. Dort reichen Sie Ihr Gesuch ein und melden sich zur Prüfung an.
Die Theorieprüfung ist ein Multiple-Choice-Fragebogen. Zwei illustrative Beispiele (von uns formuliert, nicht aus dem offiziellen Katalog), damit Sie das Format kennen:
Notwehr im Sinne des Strafgesetzbuchs setzt namentlich voraus:
ANTWORTArt. 15 StGB verlangt einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff. Ein Unsicherheitsgefühl oder eine vergangene Drohung genügen nicht.
Die Waffentragbewilligung gilt:
ANTWORTDie Waffentragbewilligung gilt 5 Jahre (Art. 27 WG) und für das ganze Gebiet der Schweiz.
Die Gebühr beträgt 70 CHF für die Theorieprüfung und 70 CHF pro Waffenart für die praktische Prüfung — in der Regel also insgesamt 140 CHF, zuzüglich allfälliger Munition und kantonaler Gebühren.
Eine Stunde, schriftlich. Geprüft werden Notwehr und Notstand (StGB), das eidgenössische Waffenrecht (WG/WV) und kantonale Bestimmungen.
Aus einem offiziellen Katalog von rund 106 Fragen der Bundesbehörden. Auf PPA Suisse können Sie den gesamten Katalog mit einer verständlichen Erklärung zu jeder Frage durcharbeiten.
Bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnkantons — in der Regel dem Waffenbüro der Kantonspolizei. Sie teilt Ihnen die Prüfungstermine und die Modalitäten mit.
5 Jahre, in der ganzen Schweiz. Für die Erneuerung ist ein neues Gesuch bei der kantonalen Behörde nötig; grundsätzlich muss die Prüfung erneut abgelegt werden.
Indem Sie den offiziellen Fragenkatalog durcharbeiten, bis Sie ihn beherrschen. PPA Suisse bietet die 106 offiziellen Fragen mit Erklärungen, Prüfungssimulationen mit Zeitlimit und ein Lernprogramm, das sich nach Ihrem Prüfungsdatum richtet.
106 offizielle Fragen mit Erklärungen, Prüfungssimulationen mit Zeitlimit, persönliches Programm. Auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch.
Preise ansehenOffizielle Quellen: WG (SR 514.54), WV (SR 514.541), fedpol. Angaben ohne Gewähr — massgebend sind die offiziellen Erlasse und die kantonalen Behörden.